Sicherheit beim Fahrradfahren – verkehrssicher durch die dunkle Jahreszeit
Statt mit dem Auto mit dem Fahrrad zur Arbeit? Klares Ja, denn so sind Sie umweltfreundlich unterwegs und tun der eigenen Gesundheit etwas Gutes.
Dabei gilt: Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrrad verkehrssicher ist.
In den Wintermonaten steht die Sicherheit beim Fahrradfahren ganz oben. Gerade, weil es morgens auf dem Weg zur Arbeit noch nicht hell und nachmittags bereits wieder dunkel ist. Sichtbarkeit und Sicherheit gehen beim Fahrrad Hand in Hand.
Wir werfen einen Blick auf die
Verkehrssicherheit von Fahrrädern und verraten Ihnen, wie Sie sicher und entspannt in die Pedale treten können.
Grundausstattung für die Verkehrssicherheit Ihres Fahrrads
Damit ein Fahrrad als sicher bewertet wird, muss es in Übereinstimmung mit der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ausgerüstet sein.
In diesem Regelwerk sind die Anforderungen für alle Verkehrsmittel festgehalten. Die gesetzlich notwendige Grundausstattung des Fahrrads für den Straßenverkehr umfasst:
- Beleuchtung: Vorgeschrieben sind ein Frontscheinwerfer mit Weißlicht sowie ein rotes Rücklicht.
- Eine funktionsfähige und hörbare Klingel, um Fußgänger zu warnen.
- Bremsen: Der Gesetzgeber verlangt zwei unabhängige Bremssysteme, etwa eine klassische Rücktrittbremse und eine Bremse am Lenker für das Vorderrad.
- Pedale, die beidseitig mit gelben Reflektoren versehen sind.
- Gelbe Reflektoren in den Speichen oder Reflektorstreifen an den Reifen
- Weißer Reflektor vorn und roter Reflektor hinten am Fahrrad. Beide Reflektoren dürfen auch direkt in das Vorder- bzw. Rücklicht integriert sein.
Tagsüber ist die Beleuchtung zwar keine Voraussetzung für die Verkehrssicherheit des Fahrrads und muss nicht mitgeführt werden. Haben Sie die Fahrradlichter jedoch immer griffbereit. So sind Sie auf alle Eventualitäten vorbereitet.

Sicherheit auf dem Fahrrad – Helmpflicht?
Viele Radler sind überrascht, dass ein Helm gar nicht zu den behördlichen Sicherheitsvorgaben für das Fahrradfahren gehört. Anders als bei Mofas, die in einem ähnlichen Geschwindigkeitsbereich fahren, gibt es fürs Fahrradfahren keine Helmpflicht.
Der Fahrradhelm steht beim Thema Sicherheit an erster Stelle und sollte immer getragen werden. Zudem empfiehlt es sich, helle Kleidung zu tragen – idealerweise mit Signalfarben oder Leuchtstreifen. Damit bleiben Sie für Autofahrer bei jeder Witterung sichtbar.
Bußgelder bei mangelnder Verkehrssicherheit Ihres Fahrrads
Vernachlässigen Sie die Sicherheitsregeln bei ihrem Fahrrad, müssen Sie bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen:
- Eine defekte oder fehlende Beleuchtung wird mit 20 € Bußgeld verwarnt.
- Falls die mangelnde Verkehrssicherheit des Fahrrads zu Unfällen oder Sachbeschädigungen führt, steigt der Betrag auf 35 €.
Bedenken Sie, dass Ihre
Versicherung womöglich nicht zahlt, wenn Sie mit einem nicht verkehrssicheren Fahrrad Sachschäden verursachen.

Im Fokus: Funktionale Sicherheit beim Fahrrad
Neben einer verkehrssicheren Ausstattung sollten Sie auch die funktionale Sicherheit des Fahrrads im Auge behalten. Reifendruck, Bremsleitungen oder die hydraulische Federgabel – lassen Sie die Technik regelmäßig überprüfen, um unterwegs keine Pannen zu riskieren. Ein Service, den Sie in Ihrem örtlichen Fahrradladen in Anspruch nehmen können.
Beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben zur Ausstattung, tragen Sie einen Helm und seien Sie
achtsam im Straßenverkehr. Dann steht dem Fahrradfahren im Winter nichts im Wege.