Fahrräder und E-Bikes liegen aktuell im Trend. Daher gibt es auf dem Markt verschiedenste Ausführungen dieser beiden Fahrradarten zu kaufen, die sich in ihrer jeweiligen Kategorie vor allem im Preis deutlich unterscheiden. Dabei ist es mit steigender Preiskategorie immer empfehlenswerter, einen Versicherungsschutz zu beantragen, um das teure Rad gegen einen möglichen Verlust oder entstehende Schäden abzusichern. Dies kann unter anderem mit einer speziellen Fahrradversicherung oder über die Hausratversicherung erfolgen.
Da ein Fahrrad, wie Möbel oder Kleidungsstücke, zu den versicherten Gegenständen einer Hausratversicherung zählen, kann ein Rad über diese Versicherung abgesichert werden. Dies ist besonders dann lohnenswert, wenn bereits eine Hausratversicherung existiert.
Grundsätzlich springt die Hausratversicherung dabei für Beschädigungen und Zerstörungen des Rades infolge von Brand, Hagel, Leistungswasser, Blitzschlag oder Sturm ein. Aber auch das Abhandenkommen sowie die Beschädigung des Rades infolge eines Einbruchdiebstahls werden von der Versicherung übernommen. Allerdings gilt es hierbei, bestimmte Kriterien zu beachten. Denn grundsätzlich handelt es sich nur dann um einen Einbruchdiebstahl, wenn ein Fahrrad oder ein E-Bike mutwillig aus einem geschlossenen Raum entwendet wird.
Auch eine Beschädigung des Rades infolge eines Einbruches wird im Zuge dessen von der Versicherung ersetzt. Wird das Rad jedoch ohne jegliche Einbruchspuren oder außerhalb von geschlossenen Räumen gestohlen, stellt sich dessen Ersatz durch die Versicherung als schwierig heraus.
Denn diese Art des Stehlens wird unter einem einfachen Diebstahl deklariert, der von der Hausratversicherung nicht übernommen wird. Um jedoch auch in diesem Fall abgesichert zu sein, wird eine Hausratversicherung benötigt, die nicht nur einen Einbruchdiebstahl, sondern darüber hinaus auch einen einfachen Diebstahl abdeckt. Ist dieser nicht enthalten, kann bei der Hausratversicherung hierfür ein erweiterter Fahrradschutz abgeschlossen werden, der als sogenannte Fahrradklausel bezeichnet wird.
Abgesehen von der Hausratversicherung können Fahrräder und E-Bikes auch über eine separate Fahrradversicherung abgesichert werden. Diese bieten sich besonders dann an, wenn keine Hausratversicherung existiert, der Schutz mit der Fahrradklausel nicht ausreichend ist oder dieser zu teuer ist. In diesen Fällen gibt es verschiedene Versicherungsanbieter, die spezielle Absicherungen für Fahrräder und E-Bikes offerieren.
Dabei unterscheiden sich die Leistungen der Anbieter teils deutlich, die vom einfachen Diebstahlschutz über Leistungen im Falle eines Unfalls bis hin zur Reparaturkostenübernahme reichen. Hierbei gilt es vor allem für E-Bike Besitzer darauf zu achten, wie die Akkus der Räder bei den unterschiedlichen Versicherungsanbietern abgesichert sind. Denn bei den meisten Anbietern werden für Fahrräder und E-Bikes im Zuge dessen gesonderte Tarife angeboten.